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FG Hamburg, 19.06.2007 - 4 K 90/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EG) Nr. 2320/97; VO (EG) 190/2000
Vorlage von Herstellerbescheinigungen zur Befreiung von Antidumpingzoll - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorlage von Herstellerbescheinigungen zur Befreiung von Antidumpingzoll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 134/01
Befreiung vom Antidumpingzoll
Auszug aus FG Hamburg, 19.06.2007 - 4 K 90/06
Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine Befreiung nach der klaren und eindeutigen Regelung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 VO voraus, dass die entsprechenden Herstellerbescheinigungen bei der Anmeldung der Waren - und nicht später - zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden (…vgl. Urteil des FG Hamburg vom 27. Juli 2005 in dem Verfahren der Klägerin IV 183/01, juris, rechtskräftig nach Beschluss des BFH vom 7. September 2006 VII B 225/05, BFH/NV 2007, 288 , der die Nichtzulasssungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat; vgl. weiterhin den Beschluss des FG Hamburg vom 19. September 2001 IV 134/01, ZfZ 2002, 233 zu der VO (EG) 2604/2000, die eine gleichlautende Vorschrift für eine andere Warenart enthält).Dabei hat die Vorlage der Herstellerbescheinigung schon bei der Abgabe der vereinfachten Anmeldung zu erfolgen; eine - von der Klägerin hier behauptete - Vorlage mit der später abzugebenden ergänzenden Zollanmeldung ist nicht rechtzeitig (vgl. Beschluss des FG Hamburg vom 19. September 2001 IV 134/01, ZfZ 2002, 233).
- BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05
Aus Russland eingeführte Gewinderohre; Anti-Dumping-Zoll
Auszug aus FG Hamburg, 19.06.2007 - 4 K 90/06
Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine Befreiung nach der klaren und eindeutigen Regelung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 VO voraus, dass die entsprechenden Herstellerbescheinigungen bei der Anmeldung der Waren - und nicht später - zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 27. Juli 2005 in dem Verfahren der Klägerin IV 183/01, juris, rechtskräftig nach Beschluss des BFH vom 7. September 2006 VII B 225/05, BFH/NV 2007, 288 , der die Nichtzulasssungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat; vgl. weiterhin den Beschluss des FG Hamburg vom 19. September 2001 IV 134/01, ZfZ 2002, 233 zu der VO (EG) 2604/2000, die eine gleichlautende Vorschrift für eine andere Warenart enthält).